Texte und Inhalte

Kanzleitexte für Websites und Leistungsseiten

Fachlich genau und trotzdem verständlich: Wir schreiben und überarbeiten die Texte Ihrer Kanzleiwebsite, Sie prüfen und geben frei.

Laptop mit einer Rechtsgebietsseite zum Arbeitsrecht neben ausgedruckten Textentwürfen und einem Füller
  • Verständlich.

    Fachlich genau und trotzdem gut lesbar.

  • Von Ihnen freigegeben.

    Die fachliche Prüfung bleibt bei Ihnen.

  • Erwartungen geklärt.

    Offene Worte zu Ablauf und Kosten.

Worum es geht

Welche Fragen Kanzleitexte beantworten sollen

Menschen kommen mit einer konkreten frage auf Ihre Website: Passt mein Anliegen hierher, wer ist zuständig und wie beginnt die Zusammenarbeit? Gute Kanzleitexte beantworten genau das, ohne die fachliche Genauigkeit zu verlieren. Sie machen ein Beratungsangebot verständlich, statt es nur zu benennen.

Bevor wir formulieren klären wir die Aufgabe jeder Seite. Eine Leistungsseite erklärt ein konkretes Beratungsangebot. Die Kanzleivorstellung ordnet Arbeitsweise und Ausrichtung ein. Ein Personenprofil zeigt Qualifikationen und Zuständigkeiten. Diese Zuordnung verhindert Allgemeinplätze: Ein Absatz über „individuelle Beratung“ wird nicht aussagekräftiger, wenn er auf jeder Seite steht.

XLW schreibt Texte für Kanzleiwebsites auf Grundlage Ihrer tatsächlichen Leistungen. Wir sammeln die Informationen, die für die jeweilige Aufgabe fehlen, und bringen sie in eine sinnvolle Reihenfolge.

Leistungsseiten

Rechtsgebietsseiten mit klarer Orientierung

Eine Rechtsgebietsseite beschreibt, bei welchen Ausgangslagen Ihre Kanzlei unterstützt und welche Fragen vor einer Anfrage wichtig sind. Sie gibt Orientierung, ohne eine individuelle Fallprüfung vorzutäuschen. Die nötige Tiefe hängt vom Angebot ab: Eine spezialisierte Beratung für Unternehmen braucht andere Informationen als eine erste Orientierung für Privatpersonen.

Welche Leistungen Ihre Kanzlei tatsächlich anbietet, bestimmen Sie. Wir bereiten diese Angaben so auf, dass der Schwerpunkt auch für Außenstehende nachvollziehbar wird. Wie die einzelnen Seiten zusammenspielen, planen wir gemeinsam mit dem Aufbau der Kanzleiwebsite, damit Text und Gestaltung von Anfang an zueinander passen.

Profile

Kanzleiprofil und Personen verständlich vorstellen

Bei einem Personenprofil interessieren nicht nur Stationen des Lebenslaufs. Leser wollen verstehen, welche Aufgaben jemand in der Kanzlei übernimmt und für welche Beratungsschwerpunkte er oder sie steht. Die Auswahl der Informationen richtet sich deshalb nach der tatsächlichen Zuständigkeit.

Die Kanzleivorstellung hat eine andere Aufgabe. Sie erklärt, an wen sich das Angebot richtet und wie die Zusammenarbeit organisiert ist. Beide Seitentypen sollen zusammenpassen, ohne sich zu wiederholen. Eine gemeinsame sprachliche Richtung ist dabei Teil einer einheitlichen Markensprache, die sich durch den ganzen Auftritt zieht.

Sprache

Lesbarkeit und Fachsprache in Einklang bringen

Juristische Begriffe sind oft notwendig. Sie müssen aber in einem Zusammenhang stehen, den Ihre Zielgruppe versteht. In der Kürze liegt die Würze, solange nichts Wichtiges verloren geht.

Vorher, typisch für viele Kanzleiseiten

„Wir beraten und vertreten Sie umfassend in allen Fragen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts, insbesondere im Zusammenhang mit der Beendigung von Arbeitsverhältnissen.“

Nachher, als möglicher Entwurf

„Sie haben eine Kündigung erhalten oder sollen einen Aufhebungsvertrag unterschreiben? Wir prüfen mit Ihnen, welche Möglichkeiten Sie haben, und erklären, welche Fristen jetzt wichtig sind.“

Beide Fassungen sind fachlich vertretbar. Die zweite beginnt aber bei der Situation des Lesers, nutzt kurze Sätze und aktive Formulierungen. Davon profitieren alle, auch Menschen, die unter Zeitdruck lesen oder Deutsch nicht als Muttersprache sprechen. Ob ein solcher Entwurf zu Ihrer Kanzlei passt und inhaltlich stimmt entscheiden Sie. Das Beispiel ist eine redaktionelle Illustration und keine Rechtsauskunft.

Vorbereitung

Was ein Seitenbriefing festhält

Rückfragen werden konkreter wenn vor dem Schreiben feststeht, was eine Seite leisten soll. Ein kurzes Briefing je Seite reicht dafür aus.

AngabeLeitfrage
ZielgruppeWer soll diese Seite lesen, Privatpersonen, Unternehmen oder beide?
AnlassIn welcher Situation sucht jemand nach diesem Angebot?
LeistungWas übernimmt die Kanzlei konkret, und was nicht?
ZuständigkeitWelche Person ist Ansprechpartner für dieses Thema?
Nächster SchrittWas soll ein Interessent nach dem Lesen tun, und was braucht er dafür?

Gliederung

Gliederung, die Fragen beantwortet

Längere Texte müssen nicht wie ein geschlossener Block wirken. Aussagekräftige Zwischenüberschriften zeigen, welche Fragen beantwortet werden. Kurze, zusammenhängende Absätze erleichtern das lesen, Listen und Tabellen setzen wir ein, wenn sie einen Ablauf oder Vergleich klarer machen.

Wichtig ist die Reihenfolge. Niemand sollte erst eine lange Einleitung lesen müssen, bevor das eigentliche Angebot sichtbar wird. Die zentrale Aussage steht früh, die Vertiefung folgt. Der Text ist Teil der Seitengestaltung und wird nicht nachträglich in beliebige Restflächen gefüllt.

Suchthemen

Suchthemen ohne starre Keyworddichte

Wenn Ihre Kanzlei über Suchmaschinen gefunden werden soll müssen die Begriffe Ihrer Zielgruppe im Text vorkommen. Das bedeutet nicht, dieselbe Formulierung in jeden Absatz zu setzen. Wir ordnen jedes Suchthema der passenden Seite zu und verwenden natürliche Varianten, soweit sie zum Angebot gehören.

Eine feste Keyworddichte sagt wenig darüber aus, ob eine Frage beantwortet wird, und eine vorgegebene Wortzahl macht einen Text nicht automatisch hilfreicher. Entscheidend sind Information und Verständlichkeit. Damit mehrere Seiten nicht dieselbe Aufgabe übernehmen, verbinden wir die Textarbeit auf Wunsch mit der übergreifenden Themenplanung für die Suche.

Redaktioneller Ablauf

Entwurf, fachliche Prüfung und Freigabe

Das Wissen für gute Texte liegt meist schon in Ihrer Kanzlei, verteilt auf Personen, Stichpunkte und Antworten auf wiederkehrende Fragen. Wir ordnen es in vier Schritten.

  1. Seitenbriefing

    Zielgruppe, Beratungsangebot, zuständige Personen und gewünschter nächster Schritt werden festgehalten.

  2. Entwurf

    Wir schreiben einen vollständigen Text, Rückfragen beziehen sich auf konkrete Aussagen.

  3. Fachliche Prüfung

    Ihre Kanzlei oder eine benannte qualifizierte Person prüft alle juristischen Aussagen.

  4. Freigabe

    Erst der freigegebene Text geht online. Spätere Änderungen werden erneut geprüft.

Verba volant, scripta manent: Worte verfliegen, Geschriebenes bleibt. Deshalb trennen wir redaktionelle Aufbereitung klar von juristischer Verantwortung. Angaben zu Titeln, besonderen Qualifikationen und Mandatsbezügen brauchen eine belastbare Grundlage. Wir stellen sie nicht aus Suchergebnissen zusammen und veröffentlichen sie nicht ungeprüft als Kanzleifakten.

Bestehende Inhalte

Vorhandene Inhalte weiterentwickeln

Ein bestehender Text kann fachlich wertvoll sein und trotzdem schwer lesbar wirken. Dann muss nicht alles neu entstehen. Wir prüfen, ob die Aussage noch aktuell ist und ob sich Einstieg, Gliederung und Verständlichkeit verbessern lassen. Manchmal hilft schon die Zuordnung zu einer passenderen unterseite.

Vor einer Übernahme muss feststehen, dass Ihre Kanzlei die Inhalte verwenden darf. Texte anderer Websites versehen wir nicht einfach mit neuen Begriffen, denn ein eigenständiger Auftritt braucht eigene Aussagen. Steht ohnehin eine neue Website an verbinden wir die inhaltliche Prüfung mit dem Relaunch.

Auch nach der Veröffentlichung ändern sich Leistungen, Personen oder rechtliche Grundlagen. Eine einmalige Texterstellung ist keine unbegrenzte Aktualisierung. Regelmäßige Anpassungen lassen sich in einer laufenden Betreuung einplanen.

Tonalität

Wie Ihre Kanzlei klingen soll

Hand mit einem Füller über einem weißen Blatt auf einem Schreibtisch

Bevor der erste Text entsteht, legen wir gemeinsam ein paar sprachliche Grundsätze fest. Sie sorgen dafür, dass alle Seiten wie aus einem Guss wirken, auch wenn sie zu unterschiedlichen Zeiten entstehen:

  • Ansprache: in Kanzleitexten fast immer das Sie, sachlich, aber nicht steif
  • Perspektive: „wir“ für die Sozietät, „ich“ kann bei einer Einzelkanzlei ehrlicher wirken
  • Begriffe: einheitlich, etwa immer „Mandantin und Mandant“ oder eine bewusst gewählte andere Form
  • Haltung: eher nüchtern oder eher persönlich, passend zu Ihren Mandanten

Diese Festlegungen halten wir kurz Schriftlich fest. Wer später Texte ergänzt, ob Ihre Kanzlei oder wir, hat damit einen verlässlichen Rahmen.

Neu auf vielen Kanzleiwebsites sind Texte zum Umgang mit KI. Mandanten zitieren zunehmend Urteile und Paragraphen, die ein Chatbot erfunden hat. Eine kurze, freundliche Mandanteninformation erklärt, warum die Kanzlei die Rechtslage selbst prüft und weshalb eine Schilderung in eigenen Worten mehr hilft als ein fertiger Schriftsatz. Auch dafür liefern wir Entwürfe, die Ihre Kanzlei fachlich freigibt.

Häufige Fragen

Fragen zur Texterstellung

Können wir nur einzelne Leistungsseiten beauftragen?

Ja, ein klar abgegrenzter Bedarf lässt sich separat anfragen. Wichtig ist, dass die Seiten in den vorhandenen Auftritt passen. Dafür brauchen wir Informationen zum Angebot und zur Zielgruppe, Zahl und Tiefe der Texte werden vereinbart.

Müssen wir juristische Inhalte selbst schreiben?

Nein, Sie müssen nicht jeden Text vorformulieren. Ihre Kanzlei liefert die fachlichen Grundlagen und prüft die ausgearbeiteten Aussagen. Welche Recherche zum Auftrag gehört, legen wir vorher fest. Rechtsberatung ersetzt die redaktionelle Arbeit nicht.

Werden alle Texte gleich lang?

Nein. Der Umfang richtet sich nach der Aufgabe einer Seite. Ein Personenprofil braucht keine Künstliche Verlängerung, eine komplexe Leistungsseite dagegen oft mehr Erklärung. Verständlichkeit ist wichtiger als eine einheitliche Zeichenzahl.

Schreiben Sie auch für eine neu gegründete Kanzlei?

Ja. Grundlage sind dann die geplanten Schwerpunkte und die tatsächlichen Qualifikationen. Erfahrungen, Referenzen oder Ergebnisse, die es noch nicht gibt, ergänzen wir nicht. Der Text soll den aktuellen Stand überzeugend zeigen, ohne eine lange Kanzleigeschichte vorzutäuschen.

Zur Freigabe vorgelegt

Texte, hinter denen Sie stehen können

Nennen Sie uns die Seiten, um die es geht, und schicken Sie gern vorhandene Texte mit. Wir beschreiben Umfang und Ablauf in einem individuellen Angebot.

Kanzleitexte anfragen