Kanzleiwebsite-Relaunch
Relaunch Ihrer Kanzleiwebsite
Ihre Kanzlei hat sich weiterentwickelt, die Website nicht? Wir überarbeiten Ihren Auftritt mit klarer Planung und behalten dabei, was heute schon gut funktioniert.
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Bestand geprüft.
Gute Inhalte und Adressen bleiben erhalten.
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Sauber umgeleitet.
Weiterleitungen sichern Links und Sichtbarkeit.
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Kontrolliert gestartet.
Mit Test vor der Umstellung.
Der Anlass
Wann ein Relaunch wirklich sinnvoll ist
Nicht jede ältere Website muss komplett Ersetzt werden. Manchmal genügen bessere Leistungsseiten, aktuelle Personenprofile oder ein paar technische Korrekturen. Ein vollständiger Relaunch lohnt sich eher wenn mehrere Probleme zusammenkommen und sich innerhalb der bestehenden Struktur kaum noch lösen lassen.
Typische Anlässe für einen Kanzleiwebsite-Relaunch sind:
- ein verändertes Beratungsangebot oder neue Schwerpunkte
- ein neuer Kanzleiname oder ein Zusammenschluss
- ein unübersichtlicher, über Jahre gewachsener Seitenaufbau
- eine mobile Darstellung, die auf dem Smartphone kaum nutzbar ist
Bei XLW beginnt deshalb jeder Relaunch mit einer ehrlichen Einschätzung. Zuerst klären wir, welche Schwierigkeiten tatsächlich bestehen. So lässt sich ehrlich unterscheiden, ob ein gezielter Ausbau reicht oder ein vollständiger Neuaufbau die bessere Lösung ist.
Bestandsaufnahme
Was vor der Neugestaltung geprüft wird

Bevor wir gestalten verschaffen wir uns einen Überblick über Alles, was heute veröffentlicht ist: die wichtigsten Seiten, Inhalte, Downloads und eingebundenen Funktionen. Wenn Zugang zu Suchdaten wie der Google Search Console besteht, zeigen diese zusätzlich, welche Seiten bereits gefunden werden und zu welchen Suchanfragen.
Konkret sehen wir uns an:
- Seiten, die Besucher oder Suchanfragen erhalten
- Inhalte, Downloads und Personenprofile mit ihrem Aktualitätsstand
- Formulare, Empfängeradressen und Rückmeldungen
- eingebundene Dienste wie Karten, Terminbuchung oder Statistik
- Domain, Hosting und geschäftliche E-Mail mit ihren Zuständigkeiten
Diese Bestandsaufnahme verhindert Entscheidungen nach dem ersten optischen Eindruck. Eine unscheinbare unterseite kann für Ihre Kanzlei fachlich wichtig sein, ein früher angelegter Bereich dagegen längst überholt. Gemeinsam legen wir fest, welche Inhalte übernommen, verbessert, zusammengeführt oder entfernt werden.
Bestandsschutz
Welche Inhalte und Adressen erhalten bleiben
Bei einem Relaunch Ihrer Kanzleiwebsite ändern sich häufig Seitenadressen. Deshalb halten wir vor der Umstellung fest, welche alte Adresse zu welchem neuen Inhalt gehört. Wo es eine passende Nachfolgeseite gibt richten wir eine dauerhafte Weiterleitung ein. Alle früheren Seiten pauschal auf die Startseite umzuleiten, würde die inhaltliche Zuordnung zerstören.
Nach dem Start prüfen wir, ob die Weiterleitungen tatsächlich greifen und interne Links sowie kanonische Adressen stimmen. Solche Vorkehrungen reduzieren vermeidbare Fehler. Eine Garantie, dass Suchpositionen unverändert bleiben, sind sie nicht: Suchmaschinen müssen größere Veränderungen erst neu verarbeiten.
Neue Struktur
Struktur und Navigation neu planen
Ein Relaunch soll nicht einfach alte Inhalte in ein neues Design übertragen. Wir prüfen, welche Seiten Ihr heutiges Beratungsangebot braucht: verständliche Einstiege, klar abgegrenzte Rechtsgebiete und eine sichtbare Verbindung zu den zuständigen Berufsträgern.
Ne bis in idem, nicht zweimal in derselben Sache. Das gilt auch für Inhalte. Vielleicht wurde ein Schwerpunkt bislang nur in einem kurzen Absatz erwähnt, oder Informationen sind über mehrere Seiten verstreut und doppelt vorhanden. Die neue Struktur führt Zusammengehöriges zusammen und gibt jedem Thema einen festen Platz.
Müssen Inhalte neu entstehen, bereiten wir neue Kanzleitexte passend zu den geplanten Seitentypen vor. Die fachlichen Aussagen prüft Ihre Kanzlei.
Gestaltung und Inhalte
Neues Design, aktuelle Angaben
Ein Design mit klarer Aufgabe
Die neue Gestaltung soll die Orientierung verbessern und Ihr Profil zeigen, mit stimmiger Typografie, passenden Bildern und einem Aufbau, der auf allen Geräten funktioniert. Vorhandene Wiedererkennungsmerkmale können bleiben. Ob Logo und Farben angepasst werden, ist eine eigene Entscheidung, die wir klar von der Websiteüberarbeitung trennen.
Inhalte rechtzeitig freigeben
Oft unterschätzt: Wer gehört heute zum team, welche Qualifikationen dürfen genannt werden, welche Leistungen bietet die Kanzlei wirklich an? Wir ordnen die benötigten Inhalte den Seiten zu, Ihre Kanzlei benennt die fachlichen Ansprechpartner und gibt frei. So wird sichtbar, wo noch Entscheidungen fehlen.
Technik
Weiterleitungen, Formulare und Technik prüfen
Ein fertiger Entwurf allein reicht für die Veröffentlichung nicht. Anfrageformulare, Empfängeradressen und Rückmeldungen müssen zu Ihrem Kanzleialltag passen. Sind externe Dienste, weitere Domains oder besondere Funktionen eingebunden, gehören ihre Abhängigkeiten in die Planung.
Außerdem klären wir, welche Zugänge für die Umstellung nötig sind und wer Änderungen vornehmen darf. Domain, Hosting und geschäftliche E-Mail behandeln wir dabei getrennt. Ein Website-Relaunch bedeutet nicht automatisch, dass alle Dienste umziehen müssen. Was tatsächlich gewechselt wird, beschreiben und bereiten wir gesondert vor.
Umstellung
Den Start kontrolliert vorbereiten
Vor dem Wechsel prüfen wir Navigation, Links, mobile Darstellung, Anfragewege sowie Kontaktdaten und Pflichtangaben. Eine Testversion darf nicht versehentlich als zweiter öffentlicher Auftritt online bleiben.
Abnahme
Ihre Kanzlei gibt die neue Fassung frei. Fest steht, wer freigibt und welche Schritte zu welchem Zeitpunkt folgen.
Umschaltung
Die neue Website geht online, die Weiterleitungen werden aktiv. Danach kontrollieren wir, ob die freigegebenen Inhalte ausgeliefert werden.
Kontrolle
In den Tagen danach beobachten wir Weiterleitungen, Formulare und verfügbare Suchdaten, um Auffälligkeiten früh zu erkennen.
Für den Fall der Fälle sollte auch eine restitutio in integrum möglich sein, also die Rückkehr zur vorherigen Fassung. Ob und wie das geht hängt vom technischen System und vorhandenen Sicherungen ab. Wir klären das vorher, statt es einfach vorauszusetzen.
Aus der Praxis gedacht
Ein möglicher Relaunch Schritt für Schritt
Mögliche Ausgangslage
Gute Inhalte, schwache mobile Darstellung
Stellen Sie sich eine Kanzlei vor, deren ältere Website bereits ausführliche Rechtsgebietsseiten hat, die bei Google gefunden werden. Auf dem Smartphone sind die Texte aber kaum lesbar, die Profile passen fachlich noch. Hier wäre es sinnvoll, die wertvollen Seiten und ihre Adressen zu sichern, bevor irgendetwas neu angelegt wird.
Die Überarbeitung würde sich dann auf Navigation, Darstellung und gezielte Textverbesserungen konzentrieren. Neue Seiten kämen nur dort hinzu, wo ein eigener Informationsbedarf besteht. Ob das auch für Ihre Website gilt, zeigt eine unverbindliche Relaunch-Anfrage.
Konstruiertes Beispiel ohne Besucherzahlen, keine XLW-Referenz.
Nach dem Start
Betreuung nach der Umstellung
Mit der Veröffentlichung ist die technische Umstellung abgeschlossen, die entwicklung Ihrer Kanzlei aber nicht. Neue Berufsträger, veränderte Leistungen oder zusätzliche Informationen erfordern später Anpassungen. Dafür sollten Zuständigkeiten und Zugänge sauber dokumentiert sein.
Wenn Sie die Pflege abgeben möchten können Sie eine regelmäßige Website-Pflege mit uns vereinbaren. Wer zusätzlich an der Sichtbarkeit arbeiten möchte, findet den Ansatz bei SEO für Kanzleien. Einmalige Relaunch-Leistungen und spätere Betreuung stehen im Angebot getrennt, damit Sie jederzeit sehen, wofür Sie bezahlen und wer wofür zuständig ist. Wenn Sie stattdessen ganz neu starten, lesen Sie mehr zum Aufbau einer neuen Kanzleiwebsite.
Häufige Fragen
Fragen zum Kanzleiwebsite-Relaunch
Können wir unsere Domain behalten?
In den meisten Fällen ja. Ob technische Änderungen nötig sind, hängt vom aktuellen Hosting und dem künftigen Aufbau ab. Ein neues Design ist allein kein Grund, einen eingeführten Domainnamen aufzugeben.
Bleiben unsere Google-Rankings erhalten?
Garantieren lässt sich das nicht. Wir berücksichtigen bestehende Seiten und richten passende Weiterleitungen ein, um vermeidbare Fehler zu verhindern. Suchmaschinen müssen veränderte Inhalte und Adressen trotzdem neu verarbeiten, deshalb beobachten wir die Entwicklung nach dem Wechsel anhand der verfügbaren Daten.
Müssen alle Texte neu geschrieben werden?
Nein. Geeignete, aktuelle und rechtmäßig nutzbare Inhalte übernehmen wir. Wo Aussagen nicht mehr zum Angebot passen oder die Gliederung unverständlich ist, überarbeiten wir sie. Ihre Kanzlei prüft die fachlichen Angaben vor der Veröffentlichung.
Was brauchen Sie für ein erstes Angebot?
Ihre Websiteadresse, den Anlass der Überarbeitung und eine kurze Beschreibung der wichtigsten Ziele. Nennen Sie auch besondere Funktionen oder geplante Änderungen am Kanzleiprofil. Passwörter und Mandatsunterlagen gehören nicht in die erste Anfrage.
Wiederaufnahme des Verfahrens
Zeit für einen neuen Anlauf?
Schicken Sie uns die Adresse Ihrer heutigen Website und ein paar Sätze zu Ihren Zielen. Wir sagen Ihnen, was bleiben kann und was sich ändern sollte.