Pflege nach dem Start

Website-Betreuung für Kanzleien

Personen wechseln, Schwerpunkte kommen hinzu, Technik will gepflegt werden. Wir betreuen Ihre Kanzleiwebsite passend zum System und in dem Umfang, den Sie brauchen.

Laptop mit einer Checkliste zur Websitepflege neben einem Tablet mit Kanzleiwebsite
  • Regelmäßig gepflegt.

    Updates und Sicherungen im Blick.

  • Klar vereinbart.

    Der Umfang ist klar geregelt.

  • Immer aktuell.

    Personen und Angaben auf dem neuesten Stand.

Nach der Veröffentlichung

Was nach dem Start weiter anfällt

Dunkelblaue Mappe in einer Schublade mit Schloss und Schlüssel

Eine Kanzleiwebsite ist kein druckerzeugnis, das einmal fertig ist. Sie muss auch nach der Veröffentlichung zu Ihrer tatsächlichen Kanzlei passen. Bei einer Website-Betreuung unterscheiden wir drei Arten von Aufgaben:

  • inhaltliche Änderungen, etwa neue Profile oder angepasste Schwerpunkte
  • technische Pflege des eingesetzten Systems
  • Weiterentwicklung, zum Beispiel ein neues Rechtsgebiet oder eine Karriereseite

Die ersten beiden lassen sich regelmäßig betreuen, die dritte planen wir als eigenes Vorhaben. So bleibt nachvollziehbar, was zur laufenden Pflege gehört und was gesondert angeboten wird. Nicht jede Website braucht dabei denselben Umfang.

XLW betreut Kanzleiwebsites, die wir selbst umgesetzt haben, und nach einer Prüfung auch bestehende Auftritte anderer Anbieter. In beiden Fällen gilt: Erst wenn wir das System kennen beschreiben wir, was wir verlässlich übernehmen können.

Technische Pflege

Technische Pflege passend zum jeweiligen System

Ein Content-Management-System, eine individuell programmierte Website und eingebundene Fremddienste verursachen ganz unterschiedliche Aufgaben. Welche Aktualisierungen nötig sind, hängt vom tatsächlichen Aufbau ab. Eine pauschale Wartungsliste, ohne das System zu kennen, wäre deshalb wenig wert.

Typische Fälle aus dem Alltag: Für das Content-Management-System erscheint ein Sicherheitsupdate, eine eingebundene Erweiterung wird nicht mehr weiterentwickelt, oder das Zertifikat für die verschlüsselte Verbindung muss erneuert werden. Ob solche Punkte zur Betreuung gehören halten wir vorab fest. Dann muss im Ernstfall niemand über Zuständigkeiten diskutieren.

Wir legen fest, welche Bestandteile in den vereinbarten Verantwortungsbereich fallen. Das können Prüfungen, Aktualisierungen und die Bearbeitung erkannter Auffälligkeiten sein. Externe Dienste brauchen unter Umständen eigene Vereinbarungen. Eine Betreuung ist allerdings keine Zusage, dass jede denkbare Störung ausgeschlossen ist oder ohne zusätzlichen Aufwand behoben werden kann.

Sicherungen

Backups und Wiederherstellung im vereinbarten Umfang

Wenn Gefahr im Verzug ist sollte niemand erst suchen müssen, wo die letzte Sicherung liegt. Deshalb klären wir vorab, welche Backups es gibt, was sie erfassen und wie eine frühere Fassung wiederhergestellt werden kann. Eine Sicherungsdatei Allein genügt nicht, entscheidend sind Zuständigkeit und ein erprobter Weg zurück.

Welche Sicherungsaufgaben wir übernehmen und welche beim Hostinganbieter liegen beschreiben wir im Angebot getrennt. So fallen lücken auf, bevor sie zum Problem werden. Eine Wiederherstellung kann je nach System zusätzlichen Aufwand bedeuten. Auch das sollte vor einer Störung feststehen und nicht erst, wenn die Website bereits ausfällt.

Kleine Änderungen

Aktuelle Kanzleiinformationen ohne Umwege

Neue Berufsträger, aktualisierte Fotos, geänderte Sprechzeiten oder ein zusätzlicher Beratungsschwerpunkt: Solche Inhalte sollten nicht bis zum nächsten Relaunch warten. Mit einer klaren Zuständigkeit werden Änderungen rechtzeitig angestoßen und sauber veröffentlicht.

Was wir umsetzen

Wir übernehmen die technische und redaktionelle Umsetzung vereinbarter Anpassungen und prüfen die betroffenen Funktionen. Ein neuer Menüpunkt muss erreichbar sein, eine geänderte Empfängeradresse muss zum Formular passen. Bei größeren Änderungen kann eine Testversion sinnvoll sein.

Was bei Ihnen bleibt

Die fachliche Verantwortung für juristische Aussagen und Kanzleiangaben liegt bei Ihnen. Muss ein Text grundlegend überarbeitet werden, beschreiben wir das als eigenen Baustein, mehr dazu unter Überarbeitung von Kanzleitexten.

Dazu gehören inzwischen auch Hinweise rund um KI. Wenn sich zeigt, dass Mandanten bestimmte Fragen immer wieder mit ChatGPT vorbereiten oder Antworten in Minuten erwarten, lassen sich Mandanteninformation, Formular und Eingangsbestätigung im Rahmen der Betreuung nachschärfen.

Kontrolle

Mobile Darstellung und Funktionen im Blick

Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser. Eine Seite kann am großen Bildschirm einwandfrei aussehen und auf dem Smartphone trotzdem unübersichtlich sein. Nach Änderungen sehen wir uns deshalb die wesentlichen Seitentypen und Anfragewege in passenden Ansichten an. Neue Inhalte müssen außerdem in das vorhandene Gestaltungssystem passen.

Die Prüfung bezieht sich auf die Funktionen, die Ihre Website tatsächlich nutzt, etwa Formulare oder interne Links. Ob eine laufende Überwachung der Erreichbarkeit dazugehören soll vereinbaren wir gesondert. Eine gelegentliche Kontrolle ist etwas anderes als eine ausdrücklich beauftragte Überwachung mit festgelegten Reaktionswegen.

Organisation

Zuständigkeiten und Zugänge sauber organisieren

Für die Betreuung braucht es passende Berechtigungen und einen sicheren umgang mit Zugangsdaten. Die gehören weder in öffentliche Formulare noch in ungeschützte Dokumente. Vor Beginn klären wir, auf welchem sicheren Weg die nötigen Informationen übergeben werden.

Genauso wichtig ist die Frage, wer entscheidet. Wer gibt eine Textänderung frei? Wer meldet ausgeschiedene Personen oder neue Leistungen? Wer stimmt zusätzliche Kosten ab? Wer schreibt, der bleibt: Ein fester Ansprechpartner auf beiden Seiten und kurze schriftliche Aufträge machen jede Änderung nachvollziehbar.

Abgrenzung

Betreuung ist kein Relaunch und kein SEO-Paket

Technische Pflege schafft eine verlässliche Grundlage, ist aber keine Suchmaschinenoptimierung. Neue Suchthemen, zusätzliche Leistungsseiten und eine Laufende Auswertung brauchen einen eigenen Umfang. Wenn Ihre Kanzlei sichtbarer werden möchte, lässt sich die Optimierung für Suchmaschinen ergänzend planen.

Ebenso unterscheiden wir Betreuung vom einmaligen Neuaufbau. Ist der vorhandene Auftritt grundsätzlich veraltet, kann ein Relaunch der bestehenden Website der sinnvollere erste Schritt sein. Für Kanzleien, die noch ganz am Anfang stehen, beschreiben wir den Weg zur eigenen Kanzleiwebsite.

Vor der Übernahme

Was vor der Übernahme geprüft wird

Bevor wir eine Website übernehmen, müssen die technischen Grundlagen bekannt sein. Daraus ergeben sich mögliche Vorarbeiten und ein klar abgegrenzter Leistungsumfang, ohne unbekannte Voraussetzungen einfach anzunehmen.

  1. System

    Welche Software läuft, wo liegen Website und Domain, welche Funktionen und Fremddienste sind eingebunden?

  2. Rechte

    Wer verfügt über welche Zugänge, und bestehen noch Verträge mit anderen Dienstleistern?

  3. Zustand

    Wie aktuell sind System und Inhalte, und welche Arbeiten sind vor einer regelmäßigen Pflege nötig?

Für die erste Anfrage reichen Ihre Websiteadresse und eine kurze Beschreibung der Aufgaben. Möchten Sie Änderungen abgeben, die technische Pflege organisieren oder einen unklaren Bestand prüfen lassen? Nennen Sie, soweit bekannt, das verwendete System. Preise, enthaltene Arbeiten und gegebenenfalls Reaktionswege stehen dann im individuellen Angebot.

Möglicher Betreuungsbedarf

Profile aktuell halten, Technik abgeben

Eine Kanzlei veröffentlicht einen neuen Auftritt und möchte danach kleinere Änderungen abgeben: neue Profilangaben, gelegentliche Textanpassungen und die Pflege des Systems. Dafür passt ein begrenzter, klar beschriebener Betreuungsrahmen. Kommt später der Wunsch nach einem weiteren Rechtsgebiet, wird das als neues Vorhaben eingeordnet.

Konstruiertes Beispiel, keine Referenz und keine zugesagten Vertragsbedingungen.

Häufige Fragen

Fragen zur laufenden Website-Betreuung

Betreuen Sie auch Websites anderer Anbieter?

Das ist möglich, hängt aber von der technischen Grundlage ab. Nutzungsrechte, Zugänge und der Zustand des Systems spielen eine Rolle. Eine Übernahme sagen wir erst zu, wenn klar ist, welche Aufgaben wir zuverlässig erfüllen können.

Sind neue Unterseiten automatisch enthalten?

Das richtet sich nach dem vereinbarten Umfang. Eine neue Leistungsseite braucht oft Konzeption, Text und Gestaltung und geht damit über eine kleine Pflegeänderung hinaus. Im Angebot sehen Sie, was regelmäßig enthalten ist und was gesondert beauftragt wird.

Gibt es feste Reaktionszeiten?

Nur wenn sie ausdrücklich vereinbart werden. Aus dem Begriff Website-Betreuung allein lässt sich keine ständige Verfügbarkeit ableiten. Beschreiben Sie bei Ihrer Anfrage, welche Anforderungen im Kanzleialltag wichtig sind, dann ordnen wir den Bedarf ein.

Müssen wir das Hosting wechseln?

Nicht zwangsläufig. Ob das bestehende Hosting zur geplanten Betreuung passt, hängt vom System und den Zugriffsmöglichkeiten ab. Einen Wechsel schlagen wir nur vor, wenn er für den vereinbarten Aufbau nötig oder gut begründbar ist.

Ein Dauermandat für Ihre Website

Pflege, die zum Kanzleialltag passt

Nennen Sie uns Ihre Websiteadresse und was Sie abgeben möchten. Wir prüfen den Bestand und beschreiben einen Betreuungsumfang, der zu Ihnen passt.

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