Wissen
Glossar für Kanzleimarketing
Begriffe, die Kanzleien bei Website, Werbung und Anfragen immer wieder begegnen. Kurz erklärt, mit Blick auf die Praxis und ohne Fachchinesisch aus der Marketingwelt.
Berufsrecht
Anwaltswerbung
Was § 43b BRAO unter sachlicher Werbung versteht, wo die Grenzen liegen und was das für Website, Anzeigen und Bewertungen bedeutet.
Zum Eintrag AnwaltswerbungPflichtangaben
Impressum für Anwälte
Welche Angaben ins Impressum einer Kanzleiwebsite gehören, von der Kammer bis zur Berufshaftpflichtversicherung, und welche alten Hinweise heraus können.
Zum Eintrag ImpressumSuchmaschinen
E-E-A-T und YMYL
Warum Google bei Rechtsthemen besonders auf Erfahrung, Fachwissen und Vertrauen achtet und wie eine Kanzleiwebsite das sichtbar macht.
Zum Eintrag E-E-A-TAnfragen
Qualifizierte Anfrage
Was eine gute Anfrage von einer bloßen Kontaktaufnahme unterscheidet und warum das seit ChatGPT für Kanzleien wichtiger geworden ist.
Zum Eintrag qualifizierte AnfrageDas Glossar für Kanzleimarketing wächst mit den Fragen, die uns Kanzleien stellen. Die Einträge sind allgemeine Informationen aus Sicht einer marketingagentur. XLW ist keine Rechtsanwaltskanzlei und ersetzt keine rechtliche Prüfung im Einzelfall. Wenn Sie wissen möchten wie sich ein Thema auf Ihre eigene Website auswirkt, schauen wir uns das gern konkret an.
Jeder Eintrag beginnt mit einer kurzen Erklärung und geht dann in die Praxis: was der Begriff für Ihre Website, Ihre Texte und Ihre Anfragen bedeutet. Am Ende stehen verwandte Begriffe und der Weg zur passenden Leistung. Fehlt Ihnen ein Begriff der in Ihrer Kanzlei immer wieder auftaucht, schreiben Sie uns. Gute Fragen werden hier zu neuen einträgen.
Aus der Theorie in die Praxis
Begriffe verstanden, Website noch offen?
Schildern Sie uns kurz Ihr Vorhaben. Wir sagen Ihnen, wo Ihre Kanzleiwebsite heute steht und was sich lohnt.