Glossar · Pflichtangaben
Impressum für Anwälte: Pflichtangaben
Das Impressum einer Kanzlei braucht mehr als Name und Anschrift. Als reglementierter Beruf haben Anwälte zusätzliche Pflichtangaben. Ein Überblick, was typischerweise dazugehört.
Kurz erklärt
Grundlage ist § 5 des Digitale-Dienste-Gesetzes (DDG), das im Mai 2024 das Telemediengesetz abgelöst hat. Für Anwälte kommen die Angaben für reglementierte Berufe und die Informationspflichten der Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung (DL-InfoV) hinzu. Das Impressum muss leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar sein.
Allgemeine Angaben
Ignorantia legis non excusat, Unkenntnis des Gesetzes schützt nicht. Ein unvollständiges Impressum ist ein beliebter Anlass für Abmahnungen, und bei einer Kanzlei wirkt es besonders Unglücklich. Zu den allgemeinen Angaben gehören:
- Name der Kanzlei beziehungsweise der Anwältin oder des Anwalts
- eine ladungsfähige Anschrift, kein Postfach
- Kontaktdaten für eine schnelle Kontaktaufnahme, also E-Mail-Adresse und in der Regel eine Telefonnummer
- bei Gesellschaften die Rechtsform, die Vertretungsberechtigten sowie Registergericht und Registernummer, etwa im Partnerschafts- oder Handelsregister
- die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, sofern vorhanden
Zusätzliche Angaben für Rechtsanwälte
Weil der Anwaltsberuf reglementiert ist verlangt § 5 DDG weitere Angaben. Sie unterscheiden ein Kanzleiimpressum von dem eines gewöhnlichen Unternehmens:
- die zuständige Rechtsanwaltskammer mit Anschrift
- die gesetzliche Berufsbezeichnung „Rechtsanwalt“ oder „Rechtsanwältin“ und den Staat, in dem sie verliehen wurde
- die Bezeichnung der berufsrechtlichen Regelungen und wie sie zugänglich sind, etwa BRAO, BORA, FAO, RVG und die Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Union, mit Hinweis auf eine Fundstelle wie die Website der Bundesrechtsanwaltskammer
- Fachanwaltsbezeichnungen nur, wenn sie verliehen wurden
Nach der DL-InfoV gehören außerdem Angaben zur Berufshaftpflichtversicherung dazu: Name und Anschrift des Versicherers sowie der räumliche Geltungsbereich. Diese Angaben werden in der Praxis besonders häufig vergessen.
Streitschlichtung und überholte Hinweise
Je nach Größe der Kanzlei und Art der Mandanten können Informationspflichten nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz bestehen. Für Streitigkeiten zwischen Anwälten und Mandanten gibt es die Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft. Ob und wie ein Hinweis nötig ist sollte die Kanzlei für ihre eigene Situation klären.
Ein typischer altbestand auf vielen Websites ist der Link zur EU-Plattform für Online-Streitbeilegung. Diese Plattform wurde im Juli 2025 eingestellt. Der Hinweis führt seitdem ins Leere und kann bei der nächsten Überarbeitung entfernt werden. Gleiches gilt für Verweise auf das Telemediengesetz, die durch das DDG überholt sind.
Gestaltung und Platzierung
„Leicht erkennbar und unmittelbar erreichbar“ heißt in der Praxis: ein Link mit der Bezeichnung „Impressum“ im Footer jeder Seite, auch auf dem Smartphone. Versteckte Bezeichnungen wie „Rechtliches“ ohne klaren Hinweis oder ein Impressum, das nur als PDF vorliegt, sind unnötige Risiken.
Auch die Aktualität gehört dazu. Wechseln Partner, ändert sich die Rechtsform oder zieht die Kanzlei um muss das Impressum zeitnah angepasst werden. Es lohnt sich, das Impressum bei jeder Änderung im Team mitzuprüfen, genauso wie die Personenprofile. Mit einer gepflegten Website fällt das nicht erst bei der nächsten Abmahnung auf.
Das Impressum ist keine Datenschutzerklärung. Beide Seiten haben Unterschiedliche Aufgaben und sollten getrennt bleiben. Bei einem geplanten Relaunch der Kanzleiwebsite lohnt sich der Blick auf beide, weil sich mit neuer Technik oft auch die beschriebenen Datenverarbeitungen ändern.
Häufige Fragen
Braucht jede Anwältin in einer Sozietät eigene Angaben?
Die berufsbezogenen Angaben wie Berufsbezeichnung und Kammer sollten für die tätigen Berufsträger erkennbar sein. Wie das sinnvoll gegliedert wird, hängt von Rechtsform und Größe der Kanzlei ab.
Reicht ein Link auf das Impressum einer anderen Seite?
Jede Website braucht eine eigene, vollständige Anbieterkennzeichnung, die von dort direkt erreichbar ist. Ein Verweis auf eine fremde Seite genügt nicht.
Verwandte Begriffe
Allgemeine Übersicht aus Sicht einer Marketingagentur, Stand Oktober 2026, ohne Anspruch auf Vollständigkeit für jeden Einzelfall. XLW ist keine Rechtsanwaltskanzlei. Die Verantwortung für die Angaben im eigenen Impressum liegt bei der Kanzlei.
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